Experteninterview Finanzamt

Wolfgang Wieschenkämper

Frage 1:
Inwiefern stoßen ExistenzgründerInnen mit ihren Problemen in Sachen Steuern beim Finanzamt auf offene Ohren?

Existenzgründer stoßen beim Finanzamt insofern auf offene Ohren, als dass sie in der Regel steuerlich unerfahren sind und anfangs oft die Kosten für eine qualitativ hochwertige Steuerberatung nicht aufbringen können. Aus dieser Unerfahrenheit heraus und aus der Unkenntnis des Verfahrens­rechts machen GründerInnen häufig schon bei der Gewerbe- und/oder Steueranmeldung grobe Fehler. Wir vom Finanzamt Bremen-Ost möchten unseren Beitrag dazu leisten, diese Fehler zu vermeiden. Es ist kein Zeichen von Bürger­freundlichkeit, Unkundige ins offene Messer laufen zu lassen. Zudem darf man auch nicht über­sehen, dass diese Fehler dem Finanz­amt eine Menge zusätzlicher – weil im Grunde überflüssiger - Arbeit bereiten und den ExistenzgründerInnen neben Stress und Ärger auch noch vermeid­bare Kosten in Form von Zwangsgeldern, Zinsen und Säum­nis­zuschlägen eintragen. 

Ein weiterer Grund für uns ist die Angst des Bürgers vor dem Finanzamt. Wir bemühen uns, deutlich zu machen, dass die „Kopf-in-den-Sand-stecken“-Mentalität gegenüber dem Finanz­amt keine zuverlässige Unternehmensstrategie sein kann. Wir nehmen den Existenz­gründerInnen stattdessen die Schwellenangst, indem wir ihnen zeigen, dass hier keine verknöcherten Bürokraten mehr hinter ihrem Schreibtisch sitzen und an Para­graphen kleben, sondern dass hier ganz normale Menschen sitzen, die im Interesse ihrer Kunden ein unkompliziertes Verhältnis mit schnellen und unbürokra­ti­schen Lösungen anstreben. Für uns gehören dazu gut aufge­klär­te Steuerbürger, für die es völlig normal ist, ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen und sich bei Fragen und Problemen rechtzeitig an „Ihr“ Finanz­amt zu wenden, wie das übrigens viele etablierte mittlere und große Unternehmen trotz guter steuerlicher Beratung auch tun. 

Der letzte Grund den ich hier aufführen möchte ist der, dass gerade junge Un­ter­nehmen häufig wegen unzureichender Kapitalausstattung mit Liquiditäts­pro­blemen zu kämpfen haben und dann durch unerwartete Steuernachzahlungen in Bedrängnis geraten können. Wir versuchen, hohe Steuernachzahlungen durch realistische Umsatz- und Gewinnein­schätzungen zu vermeiden, indem wir den GründerInnen von Anfang an nahe bringen, dass ihre wirtschaftliche Existenz bedroht ist, wenn aus dem Be­streben heraus, die Steuerbelastung so gering wie mög­lich zu halten, hohe Nach­zahlungen entstehen. Die Selbsteinschätzung kann im Zeitpunkt der Gründung schwierig sein, gerade dann sollten sich die GründerInnen Expertenrat einholen, gerade dann muss der Geschäftsverlauf anhand der aktuellen Zahlen permanent überprüft werden. Eine Korrektur per Anruf beim Finanzamt ist problemlos möglich, parallel dazu empfehlen wir zusätzlich die Bildung entsprechender finanzieller Rücklagen.

Frage 2:
Welche Unterstützung, z.B. beim Ausfüllen von Anträgen, können Sie Ihnen bieten?

Wir arbeiten ausschließlich kundenorientiert, d.h. wir gehen intensiv auf die Wünsche und Bedarfe des Kunden ein. Natürlich füllen wir im Rahmen einer ausführlichen Beratung auch alle erforderlichen Anträge und Formulare aus. Wir bemühen uns, im Gespräch mögliche Knackpunkte aufzu­spüren und nach den gesetzlichen Möglichkeiten angemessene Lösungen für die spezielle oder individuelle Steuer­pro­blematik zu finden oder zumindest mögliche Alternativen aufzuzeigen.
Darüber hinaus stehen wir den Existenz­gründerInnen nach erfolgreichem Start noch minde­stens ein halbes Jahr für Fragen und Probleme zur Verfügung, die sich mög­licher­­weise aus dem laufenden Tages­geschäft ergeben. Diesen Service bieten wir nicht nur im Amt an, son­dern auch vor Ort im Betrieb, weil wir wissen, dass Neu­gründer gerade in der Anlaufphase häufig als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind und ihren Betrieb nicht ohne größere organisatorische Probleme ver­lassen können. 

Viele ExistenzgründerInnen, gerade auch wenn sie mit ihrem frisch erworbenen Hoch­schul­abschluss in die Selbständigkeit gehen, sind unsicher, wie Ihre Tätigkeit einzu­stufen ist (gewerblich, selbständig, freiberuflich, künstlerisch oder wissen­schaft­lich) und welche steuerlichen Konsequenzen damit verbunden sein können. Auch hier helfen wir bereits im Vorfeld, die richtigen Anträge zu formulieren bzw. korrekte Anmeldungen im Sinne der Gewerbeordnung und des Steuerrechts abzugeben. Und wenn wir einmal nicht weiterhelfen können [oder gelegentlich auch nicht dürfen bei bestimmten Fragen (z.B. zum Gewerbe­recht, zum Erstellen des Business-/Liquiditätsplans oder zur Finanzierung)], können wir jedoch auf unsere guten Kontakte zu den jeweiligen Experten anderer Einrichtungen und Institutionen auf diesen Gebieten zurückgreifen, diese nutzen und unsere Kunden entsprechend weiter vermitteln.

Außerdem sitzen wir bei vielen ExistenzgründerInnenseminaren als Experten vor Ort, um auf spontane, ganz spezielle steuerliche Fragen werdender Unternehmer einzugehen.

Frage 3:
Wann werden Auskünfte kostenpflichtig?

Gebühren werden nur dann erhoben, wenn das Finanzamt eine verbindliche Auskunft erteilen soll. Dieser Fall ist jedoch äußerst selten, ich persönlich habe erst einen Fall – bei jährlich rd. 300 Beratungen - in der Praxis gehabt, dabei hing allerdings auch die finanzielle (Über-) Lebens­fähigkeit eines jungen Unterneh­mens von der längerfristigen Beurteilung eines komplizierten steuer­lichen Sachver­halts ab. Normalweise aber bekommen ExistenzgründerInnen im Gespräch mit dem Finanzamt kostenlos Antwort auf alle Fragen, die sie bewegen. Und jeder, dem eine Auskunft des Finanzamts nicht weit genug geht, kann einen Exper­ten zu Rate zu ziehen. Das ist aber immer mit Kosten verbunden und beim Unternehmensstart grundsätzlich überflüssig. Ein guter Existenzgründungsberater wird seinen Kunden vorab auf alle Risiken hinweisen und ihm – falls es unvermeidbar sein sollte – auch die Möglichkeit einer gebührenpflichtigen verbindlichen Auskunft nahe bringen. 

Frage 4:
Was ist aus Ihrer Sicht das größte Problem bei Gründern, wenn es um Steuer­angelegen­heiten geht?

Ein größtes Problem würde bedeuten, dass die Mehrzahl der Fälle gleich gelagert wäre. Ist sie aber nicht, denn ich weiß inzwischen aus vielen Gesprächen, dass ich zwischen drei etwa gleich großen Problem­kreisen unterscheiden muss:
Der Erste: Ein Teil der Exi­stenz­gründerInnen verdrängt die steuerliche Problematik. Sie sind in der Materie zu unsicher und resignieren frühzeitig, weil Ihnen das Steuer­recht zu unüberschaubar erscheint. Sie nehmen Beratungs­angebote nicht wahr, weil sie befürchten, dadurch würde das Finanzamt zu tief in ihre Privatsphäre eindringen. Trotz zweifellos vorhan­dener hoher Kompetenzen fühlen sie sich den „Leuten im Finanzamt“ nicht gewachsen. Sie sind von der Papier­flut und der steuerlichen Termi­no­logie über­for­dert. Doch statt hier das Beratungs­angebot des Finanzamts un­ver­bind­lich zu testen, fürchten sie neben der Preisgabe persönlicher Belange, dass die Beratung Geld kostet und versuchen, „abzu­tauchen“. Die Hoffnung, das Finanzamt würde ihrer Sache nicht genug Bedeutung bei­messen um ihr nachzugehen, ist leider ein folgenschwerer Irrtum. Plötzlich stehen wir vor der Tür und das anschließende Gespräch ist ganz sicher kein zwangloser Plausch mehr.
Der zweite Grund ist, dass GründerInnen oft noch nicht organisiert genug sind und ihren Tag nicht selbst strukturieren können. Sie haben Zeit ihres Lebens nicht­selb­stständig gearbeitet, oder das Studium hat die entspre­chende Struktur vorgege­ben. Selbstständigkeit erfordert plötzlich ein hohes Maß an Eigen­organi­sation und Selbstdisziplin. Wer darüber nicht verfügt, und die Zügel schleifen lässt, unterschätzt meistens auch die Hartnäckigkeit des Finanzamts und han­delt sich dadurch ziemlichen Ärger ein – vermeidbarer Ärger wohlgemerkt.
Last but not least ist ein dritter häufiger Grund, dass ExistenzgründerInnen so mit sich und dem Auf­bau ihres Betriebes beschäftigt sind, dass sie die formellen Voraus­setzungen der steuerlichen Anmeldung überhaupt nicht auf dem Schirm haben. Sie hatten als Studenten 400-€-Jobs und deshalb mit „Behördenkram“ nichts zu tun. Erst wenn ihre eigenen Kunden dann irgendwann mäkelig werden, weil vielleicht Rechnungen nicht dem steuerlichen Standard entsprechen und deswegen auch nicht bezahlt werden, wachen sie auf und versuchen, sich schlau zu machen. Nicht selten ist dann jedoch schon geraume Zeit seit der Gründung verstrichen und nun macht das Finanzamt seine berechtigten Ansprüche geltend – meistens für Monate rückwirkend. Und ich habe eingangs bereits darauf hinge­wiesen, wie verhängnisvoll Liquiditäts­eng­pässe werden können.

Wolfgang Wieschenkämper
Finanzamt Bremen-Ost
0421 / 36195346
wolfgang.wieschenkaemper@finanzamtost.bremen.de