Experteninterview Finanzamt

- Wolfgang Wieschenkämper
Frage 1:
Inwiefern stoßen ExistenzgründerInnen mit ihren Problemen in Sachen Steuern beim Finanzamt auf offene Ohren?
Existenzgründer stoßen beim Finanzamt insofern auf offene Ohren, als dass sie in der Regel steuerlich unerfahren sind und anfangs oft die Kosten für eine qualitativ hochwertige Steuerberatung nicht aufbringen können. Aus dieser Unerfahrenheit heraus und aus der Unkenntnis des Verfahrensrechts machen GründerInnen häufig schon bei der Gewerbe- und/oder Steueranmeldung grobe Fehler. Wir vom Finanzamt Bremen-Ost möchten unseren Beitrag dazu leisten, diese Fehler zu vermeiden. Es ist kein Zeichen von Bürgerfreundlichkeit, Unkundige ins offene Messer laufen zu lassen. Zudem darf man auch nicht übersehen, dass diese Fehler dem Finanzamt eine Menge zusätzlicher – weil im Grunde überflüssiger - Arbeit bereiten und den ExistenzgründerInnen neben Stress und Ärger auch noch vermeidbare Kosten in Form von Zwangsgeldern, Zinsen und Säumniszuschlägen eintragen.
Ein weiterer Grund für uns ist die Angst des Bürgers vor dem Finanzamt. Wir bemühen uns, deutlich zu machen, dass die „Kopf-in-den-Sand-stecken“-Mentalität gegenüber dem Finanzamt keine zuverlässige Unternehmensstrategie sein kann. Wir nehmen den ExistenzgründerInnen stattdessen die Schwellenangst, indem wir ihnen zeigen, dass hier keine verknöcherten Bürokraten mehr hinter ihrem Schreibtisch sitzen und an Paragraphen kleben, sondern dass hier ganz normale Menschen sitzen, die im Interesse ihrer Kunden ein unkompliziertes Verhältnis mit schnellen und unbürokratischen Lösungen anstreben. Für uns gehören dazu gut aufgeklärte Steuerbürger, für die es völlig normal ist, ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen und sich bei Fragen und Problemen rechtzeitig an „Ihr“ Finanzamt zu wenden, wie das übrigens viele etablierte mittlere und große Unternehmen trotz guter steuerlicher Beratung auch tun.
Der letzte Grund den ich hier aufführen möchte ist der, dass gerade junge Unternehmen häufig wegen unzureichender Kapitalausstattung mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben und dann durch unerwartete Steuernachzahlungen in Bedrängnis geraten können. Wir versuchen, hohe Steuernachzahlungen durch realistische Umsatz- und Gewinneinschätzungen zu vermeiden, indem wir den GründerInnen von Anfang an nahe bringen, dass ihre wirtschaftliche Existenz bedroht ist, wenn aus dem Bestreben heraus, die Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten, hohe Nachzahlungen entstehen. Die Selbsteinschätzung kann im Zeitpunkt der Gründung schwierig sein, gerade dann sollten sich die GründerInnen Expertenrat einholen, gerade dann muss der Geschäftsverlauf anhand der aktuellen Zahlen permanent überprüft werden. Eine Korrektur per Anruf beim Finanzamt ist problemlos möglich, parallel dazu empfehlen wir zusätzlich die Bildung entsprechender finanzieller Rücklagen.
Frage 2:
Welche Unterstützung, z.B. beim Ausfüllen von Anträgen, können Sie Ihnen bieten?
Wir arbeiten ausschließlich kundenorientiert, d.h. wir gehen intensiv auf die Wünsche und Bedarfe des Kunden ein. Natürlich füllen wir im Rahmen einer ausführlichen Beratung auch alle erforderlichen Anträge und Formulare aus. Wir bemühen uns, im Gespräch mögliche Knackpunkte aufzuspüren und nach den gesetzlichen Möglichkeiten angemessene Lösungen für die spezielle oder individuelle Steuerproblematik zu finden oder zumindest mögliche Alternativen aufzuzeigen.
Darüber hinaus stehen wir den ExistenzgründerInnen nach erfolgreichem Start noch mindestens ein halbes Jahr für Fragen und Probleme zur Verfügung, die sich möglicherweise aus dem laufenden Tagesgeschäft ergeben. Diesen Service bieten wir nicht nur im Amt an, sondern auch vor Ort im Betrieb, weil wir wissen, dass Neugründer gerade in der Anlaufphase häufig als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind und ihren Betrieb nicht ohne größere organisatorische Probleme verlassen können.
Viele ExistenzgründerInnen, gerade auch wenn sie mit ihrem frisch erworbenen Hochschulabschluss in die Selbständigkeit gehen, sind unsicher, wie Ihre Tätigkeit einzustufen ist (gewerblich, selbständig, freiberuflich, künstlerisch oder wissenschaftlich) und welche steuerlichen Konsequenzen damit verbunden sein können. Auch hier helfen wir bereits im Vorfeld, die richtigen Anträge zu formulieren bzw. korrekte Anmeldungen im Sinne der Gewerbeordnung und des Steuerrechts abzugeben. Und wenn wir einmal nicht weiterhelfen können [oder gelegentlich auch nicht dürfen bei bestimmten Fragen (z.B. zum Gewerberecht, zum Erstellen des Business-/Liquiditätsplans oder zur Finanzierung)], können wir jedoch auf unsere guten Kontakte zu den jeweiligen Experten anderer Einrichtungen und Institutionen auf diesen Gebieten zurückgreifen, diese nutzen und unsere Kunden entsprechend weiter vermitteln.
Außerdem sitzen wir bei vielen ExistenzgründerInnenseminaren als Experten vor Ort, um auf spontane, ganz spezielle steuerliche Fragen werdender Unternehmer einzugehen.
Frage 3:
Wann werden Auskünfte kostenpflichtig?
Gebühren werden nur dann erhoben, wenn das Finanzamt eine verbindliche Auskunft erteilen soll. Dieser Fall ist jedoch äußerst selten, ich persönlich habe erst einen Fall – bei jährlich rd. 300 Beratungen - in der Praxis gehabt, dabei hing allerdings auch die finanzielle (Über-) Lebensfähigkeit eines jungen Unternehmens von der längerfristigen Beurteilung eines komplizierten steuerlichen Sachverhalts ab. Normalweise aber bekommen ExistenzgründerInnen im Gespräch mit dem Finanzamt kostenlos Antwort auf alle Fragen, die sie bewegen. Und jeder, dem eine Auskunft des Finanzamts nicht weit genug geht, kann einen Experten zu Rate zu ziehen. Das ist aber immer mit Kosten verbunden und beim Unternehmensstart grundsätzlich überflüssig. Ein guter Existenzgründungsberater wird seinen Kunden vorab auf alle Risiken hinweisen und ihm – falls es unvermeidbar sein sollte – auch die Möglichkeit einer gebührenpflichtigen verbindlichen Auskunft nahe bringen.
Frage 4:
Was ist aus Ihrer Sicht das größte Problem bei Gründern, wenn es um Steuerangelegenheiten geht?
Ein größtes Problem würde bedeuten, dass die Mehrzahl der Fälle gleich gelagert wäre. Ist sie aber nicht, denn ich weiß inzwischen aus vielen Gesprächen, dass ich zwischen drei etwa gleich großen Problemkreisen unterscheiden muss:
Der Erste: Ein Teil der ExistenzgründerInnen verdrängt die steuerliche Problematik. Sie sind in der Materie zu unsicher und resignieren frühzeitig, weil Ihnen das Steuerrecht zu unüberschaubar erscheint. Sie nehmen Beratungsangebote nicht wahr, weil sie befürchten, dadurch würde das Finanzamt zu tief in ihre Privatsphäre eindringen. Trotz zweifellos vorhandener hoher Kompetenzen fühlen sie sich den „Leuten im Finanzamt“ nicht gewachsen. Sie sind von der Papierflut und der steuerlichen Terminologie überfordert. Doch statt hier das Beratungsangebot des Finanzamts unverbindlich zu testen, fürchten sie neben der Preisgabe persönlicher Belange, dass die Beratung Geld kostet und versuchen, „abzutauchen“. Die Hoffnung, das Finanzamt würde ihrer Sache nicht genug Bedeutung beimessen um ihr nachzugehen, ist leider ein folgenschwerer Irrtum. Plötzlich stehen wir vor der Tür und das anschließende Gespräch ist ganz sicher kein zwangloser Plausch mehr.
Der zweite Grund ist, dass GründerInnen oft noch nicht organisiert genug sind und ihren Tag nicht selbst strukturieren können. Sie haben Zeit ihres Lebens nichtselbstständig gearbeitet, oder das Studium hat die entsprechende Struktur vorgegeben. Selbstständigkeit erfordert plötzlich ein hohes Maß an Eigenorganisation und Selbstdisziplin. Wer darüber nicht verfügt, und die Zügel schleifen lässt, unterschätzt meistens auch die Hartnäckigkeit des Finanzamts und handelt sich dadurch ziemlichen Ärger ein – vermeidbarer Ärger wohlgemerkt.
Last but not least ist ein dritter häufiger Grund, dass ExistenzgründerInnen so mit sich und dem Aufbau ihres Betriebes beschäftigt sind, dass sie die formellen Voraussetzungen der steuerlichen Anmeldung überhaupt nicht auf dem Schirm haben. Sie hatten als Studenten 400-€-Jobs und deshalb mit „Behördenkram“ nichts zu tun. Erst wenn ihre eigenen Kunden dann irgendwann mäkelig werden, weil vielleicht Rechnungen nicht dem steuerlichen Standard entsprechen und deswegen auch nicht bezahlt werden, wachen sie auf und versuchen, sich schlau zu machen. Nicht selten ist dann jedoch schon geraume Zeit seit der Gründung verstrichen und nun macht das Finanzamt seine berechtigten Ansprüche geltend – meistens für Monate rückwirkend. Und ich habe eingangs bereits darauf hingewiesen, wie verhängnisvoll Liquiditätsengpässe werden können.
Wolfgang Wieschenkämper
Finanzamt Bremen-Ost
0421 / 36195346
wolfgang.wieschenkaemper@finanzamtost.bremen.de




