Experteninterview Patente/Erfindungen

- Dr.-Ing. Jens Hoheisel
Frage 1:
Wann sollte sich ein Gründer seine Idee / Erfindung sichern lassen?
Eine gute Idee sollte immer geschützt werden, wenn sich für die potentiellen GründerInnen ein Wettbewerbsvorteil daraus generieren lässt. Ein Schutzrecht bietet in der Regel, aber nicht immer, dem zu gründenden Unternehmen eine bessere Ausgangsposition.
Bevor eine Idee anderen offenbart wird, sollte man sich bewusst für oder gegen ein Schutzrecht entscheiden. Häufig ist die absolute Geheimhaltung eine Bedingung für ein Schutzrecht.
Solange eine Hochschulzugehörigkeit besteht, muss eine Erfindung dem Arbeitgeber gemeldet werden. Damit kommen potentielle GründerInnen in den Genuss einiger Vorteile: Im Auftrag der Hochschule untersucht die innoWi, ob sich ein Schutzrecht für die Gründung lohnt. Bei positiver Bewertung und Inanspruchnahme durch die Hochschule werden von der innoWi sämtliche Schritte für eine Patentanmeldung organisiert. Das Patent gehört in diesem Falle zwar der entsprechenden Hochschule, doch für den Gründer / die Gründerin entstehen damit zunächst einmal keinerlei Kosten. Die Nutzung des Schutzrechts erfolgt dann in der Regel auf Basis einer exklusiven Lizenz für die dann später entsprechende Lizenzgebühren zu entrichten sind.
Frage 2:
Wie funktioniert die Patentierung, an wen muss man sich wenden und was kostet Sie?
Eine Patentanmeldung kann man natürlich selber durchführen, doch raten wir dringend, dies durch einen versierten Patentanwalt durchführen zu lassen, da die Patentschrift einer gewissen strukturellen und inhaltlichen Form folgen sollte. Auch wir schalten zur Patentanmeldung grundsätzlich einen Anwalt ein. Es wäre schade, wenn aufgrund von Unwissen das Patent nicht erteilt würde oder aber leicht zu umgehen wäre.
Der erste Weg für Hochschulerfinder sollte die Erfindungsanmeldung bei den zuständigen Transferstellen oder den Transferbeauftragten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen (z.B. UniTransfer) sein, die dann die innoWi einschalten.
Die Leistung, die die innoWi in deren Auftrag erbringt, ist die genaue Prüfung der Idee auf Neuheit, Patentierbarkeit, Marktrelevanz und Vermarktungsfähigkeit.
Im Laufe der ersten Jahre belaufen sich die Kosten für eine deutsche Anmeldung auf ca. 5000 Euro. Für eine Europäische Anmeldung muss man sogar mit bis zu 10.000 Euro in den ersten 5 Jahren rechnen.
Frage 3:
Welche Hilfestellungen und Beratungsleistungen können Sie bzgl. einer Patentanmeldung geben?
Grundsätzlich bietet die innoWi die persönliche Beratung von WissenschaftlerInnen an. Häufig diskutierte Fragenstellungen sind zum Beispiel die Neuheit und die Marktchancen, aber auch die Möglichkeiten der Vermarktung einer Erfindung. Im Zuge unserer normalen Tätigkeit für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen übernehmen wir nach der Einreichung einer Patentschrift deren Vermarktung.
Auch für Gründer außerhalb eines Hochschulrahmens sind wir immer offen für ein Gespräch, in welchem die Möglichkeiten durchgesprochen werden, ob und wann eine Patentanmeldung sinnvoll ist, ob überhaupt eine patentierbare Idee vorliegt oder eine Marken- oder Geschmacksmusteranmeldung sinnvoll wäre. Entstehende Kosten für Schutzrechte oder Bewertungsdienstleistungen müssen jedoch selbst getragen werden.
Frage 4:
Was ist aus Ihrer Sicht das größte Problem bei Gründern, wenn es um Patentanmeldungen geht?
Ein häufiges Problem stellt die Vorveröffentlichung einer schützenswerten Idee dar. Dies kann schon durch eine einfache Präsentation der Idee z. B in Form eines Posters oder ähnlichem passieren, so dass die Idee nicht mehr als neu eingestuft werden kann und somit nicht mehr patentierbar ist. Oftmals besteht auch der Wunsch, eine Geschäftsidee schützen zu lassen. Doch gilt ein Patentschutz nur für technische Lösungen.
In einem solchen Fall kann ggf. eine Marken- oder Geschmacksmusteranmeldung sinnvoll sein.
Dr.-Ing. Jens Hoheisel
innoWi GmbH
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