BRIDGE-Anmeldeformular

Hiermit melde ich mich verbindlich – unter Anerkennung der unten stehenden Teilnahmebedingungen – für folgende Kursangebote an:
S: Studierende der beteiligten Hochschulen, A: Angehörige der beteiligten Hochschulen, E: Externe* Falls keine gültige Immatrikulationsbescheinigung beigefügt wird, muss der Preis für Externe berechnet werden.
Zur Bestätigung bitte obige Buchstabenfolge hier eintragen:

Teilnahmebedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Seminare, Angebote und Veranstaltungen, die von BRIDGE im Rahmen des Qualifizierungsprogramms durchgeführt werden.

§ 2 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist der Personenkreis, der durch BRIDGE gefördert werden soll: Studierende und DoktorandInnen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen, Angehörige, Lehrende und Alumni der beteiligten Hochschulen sowie der Forschungseinrichtungen im Land Bremen.

§ 3 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf den dafür vorgesehen Formularen. Die Anmeldung muss vollständig und die erforderlichen Nachweise müssen beigefügt sein. Studierende müssen ihren Status durch eine Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung nachweisen. Die Anmeldung ist verbindlich.

§ 4 Zulassung
Über die Zulassung entscheidet BRIDGE. Gehen mehr Anmeldungen ein als Plätze vorhanden sind, wird grundsätzlich entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der schriftlichen Anmeldungen zugelassen. Hiervon kann vom Veranstalter abgewichen werden, wenn ein Seminar z. B. eine spezifische Teilnehmerzusammensetzung erfordert.

§ 5 Teilnahmeentgelt
Die Angebote gemäß § 1 sind entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand der Veranstaltung. Für Studierende, MitarbeiterInnen der Hochschulen/Universität und Alumni/Externe werden unterschiedlich hohe Teilnahmeentgelte erhoben. Die Entgeltpflicht entsteht durch die Zulassung. Das Teilnahmeentgelt ist fällig nach Erhalt der Rechnung. Es muss durch Überweisung auf das angegebene Konto entrichtet werden. Barzahlung ist nicht möglich.

§ 6 Durchführung
BRIDGE ist nicht verpflichtet, die angekündigten Seminare und Angebote durchzuführen. Inhaltliche und zeitliche Änderungen bleiben vorbehalten. Bei Nichtdurchführung wird das gezahlte Entgelt zurück erstattet.

§ 7 Teilnahmebescheinigungen
Teilnehmende, die zugelassen waren, die Teilnehmerliste abgezeichnet haben und regelmäßig und erfolgreich teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die auf den BRIDGE-Gründungsbrief angerechnet wird. SeminarleiterInnen und DozentInnen können im Einzelfall weitere Teilnahmebescheinigungen ihrer Institution ausstellen.

§ 8 ECTS
Die von BRIDGE empfohlenen Credit Points gemäß European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) werden auf dem Teilnahmenachweis bzw. auf einer gesonderten Bescheinigung (für Kurs-Pakete) ausgewiesen. Die formale Anerkennung obliegt dem jeweiligen Fachbereich.

§ 9 Haftung
BRIDGE haftet nicht für Personen- oder Sachschäden der Teilnehmenden.

§ 10 Rücktritt
Der Rücktritt von der Anmeldung oder Zulassung muss bis spätestens zehn Werktage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei BRIDGE, c/o Universität Bremen, Bibliothekstraße, 28359 Bremen vorliegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist das Teilnahmeentgelt in voller Höhe fällig.

 

Bremen, 01.04.2007